| Arbeitsbefreiung ?
Anhang zur Arbeitsordnung und zum Tarifvertrag
Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest ihres Arztes ist kein
Beweis, denn wenn sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten sie
auch auf Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können sie nichts mehr tun. Es
kann genau so gut auch jemand anderes die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn
sie den Beerdigungstermin auf den späten Nachmittag legen, geben wir ihnen
gerne eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt sie sind mit ihrer Arbeit
fertig.
Eigener Todesfall
Hier dürfen sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
a) sie uns zwei Wochen vorher über ihr Ableben informieren, damit wir
rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können
b) sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende
Maßnahmen einleiten können
c) ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß sie
verstorben sind. Liegen nicht beide unterschriften vor, werden ihnen die
Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operationen
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben
sie so eingestellt wie sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles
von ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberne oder goldenen Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn sie schon
25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien sie
froh, daß sie noch zur Arbeit gehen können.
Geburtstag
Daß sie geboren sind, ist sicher nicht ihr Verdienst. Darum sehen wir keine
Veranlassung, ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine
Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon ihren Spaß.
Geschickt vom unermüdlichen Tom
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